Rechtssichere Kündigung: Form allein reicht nicht – der Zugangsnachweis entscheidet
Eine Kündigung ist erst wirksam, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
1) sie ist rechtswirksam formuliert, und
2) sie geht nachweisbar zu – inklusive Nachweis des Inhalts.
Genau an Punkt 2 scheitern viele Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht.