Kündigung per Bote rechtssicher zustellen – bundesweit & gerichtsfest
Viele Kündigungen scheitern nicht am Inhalt, sondern am Zustellnachweis. Beides erhalten Sie bei uns – mit Zeugenunterschrift, Fotodokumentation und gerichtsfestem Protokoll.
Der Einlieferungs- oder Auslieferungsbeleg allein belegt den Zugang nicht.
Für den Vollbeweis nach § 286 ZPO braucht es einen Zeugen, der Inhalt und Einwurf bestätigt.
BAG, Urteil vom 30.01.2025 – 2 AZR 68/24; bestätigt durch BAG vom 07.05.2026 – 2 AZR 184/25.
Damit Sie im Streitfall nachweislich alles richtig gemacht haben.
Mehrere Kündigungen oder eine ganze Kündigungswelle? Kontaktieren Sie uns.
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Der Bote kennt den Inhalt. Das ist der Unterschied vor Gericht.
„Jede Zustellung wird so dokumentiert, als würde sie morgen vor Gericht landen.“— Wolfgang Wöhner, Geschäftsführer
DSGVO-konform & AVV inklusive — kein Papierkram.
Echtes Protokoll ansehen – so wird Zustellung bewiesenEchtes Musterprotokoll – anonymisiert · Jedes Protokoll wird DSGVO-konform archiviert