Kündigung per Bote rechtssicher zustellen – bundesweit & gerichtsfest
Viele Kündigungen scheitern nicht am Inhalt, sondern am Zustellnachweis. Wir liefern beides — mit Zeugenunterschrift, Fotodokumentation und gerichtsfestem Protokoll.
Ein Auslieferungsbeleg reicht vor Gericht nicht mehr aus.
Der Vollbeweis nach § 286 ZPO erfordert einen Boten, der Inhalt und Einwurf bezeugt.
BAG-Urteile vom 07.05.2026 (Az. 2 AZR 184/25) und 30.01.2025 (Az. 2 AZR 68/24).
Damit Sie im Streitfall nachweislich alles richtig gemacht haben.
Mehrere Kündigungen oder eine ganze Kündigungswelle? Kontaktieren Sie uns.
Der Bote kennt den Inhalt. Das ist der Unterschied vor Gericht.
„Jede Zustellung wird so dokumentiert, als würde sie morgen vor Gericht landen.“— Wolfgang Wöhner, Geschäftsführer
✅ Inhalt bezeugt · ✅ Protokoll gerichtsfest · ✅ Lückenlose Beweiskette
🔒 DSGVO-konform & AVV inklusive — kein Papierkram.
📄 Echtes Protokoll ansehen – so wird Zustellung bewiesen📄 Echtes Musterprotokoll – anonymisiert · Jedes Protokoll wird DSGVO-konform archiviert